aktivismus

Antiatomcamp im Münsterland

Mehr als genug Gründe sich zu wehren!

Überall heißt es „Atomausstieg“ – aber in Gronau und Lingen stehen mit der Urananreicherungsanlage
und der Brennelementefabrik immer noch Atomfabriken,die für Atomkraftwerke weltweit Brennstoff liefern
und tonnenweise Atommüll produzieren. Verbunden damit sind nahezu tägliche Atomtransporte und ein
ständiges Unfallrisiko. Im Münsterland gibt es außerdem noch das Atommülllager in Ahaus und das
AKW Lingen ist ebenfalls nicht weit.

Wir wollen dagegen gemeinsam mit möglichst vielen Menschen aktiv werden und laden euch ein zum
Campen gegen Atomkraft vom 19.‒ 27. Juli im Münsterland.

Es soll eine Woche lang ein buntes Gemisch aus Aktionen, Arbeitsgruppen und Kultur geben.
Ihr seid alle eingeladen, euch vielfältig und entschlossen zu beteiligen, denn der Widerstand
lebt von der Vielfalt unserer Ideen.

Mehr Infos zum Ort des Camps und zum Programm gibt es unter:

antiatomcamp.nirgendwo.info
[kontakt:] antiatomcamp@nirgendwo.info

Castor-Verfahren eingestellt

Potsdam,  20.12.2012: Nachdem gestern schon eine Aktivistin zu Bußgeldern
verurteilt wurde, stand heute ein weiterer Aktivist und ich in Potsdam vor Gericht.
In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um
Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin
von Bülow eingestellt.

Obwohl alle verhandelten Aktionen im Landkreis Lüneburg stattfanden wurde in
Potsdam verhandelt, weil die Bundespolizei Bußgelder wegen Verstoß gegen die
Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung verhängt hatte. Die Betroffenen kritisierten
den dadurch erschwerten Zugang zum Gericht. Richterin von Bülow lehnte den
Antrag aus formellen Gründen ab, äußerte aber zugleich, dass sie die Kritik
teilt. Die Politik sei gefordert, dort hätte Frau von Bülow schon auf das
Problem der Zentralisierung aufmerksam gemacht.

Verhandelt wurde zuerst gegen mich, ich hatte mich 2008 von
einer Brücke über der Castor-Strecke abgeseilt. Zu Sprache kamen die lange
Verfahrensdauer und die lebensgefährliche Räumung durch die
Polizei. Unter Berücksichtigung dieser Umstände, sowie der Tatsache, dass
ich bereits für eine frühere Kletteraktion zu einem Bußgeld verurteilt
wurde, wurde das Verfahren eingestellt.

Gegen den weiteren Aktivisten wurden drei Kletteraktionen verhandelt, welche
bereits Gegenstand der gestrigen Verhandlung gegen eine weitere
Kletteraktivistin gewesen waren. Während die Aktivistin gestern noch von
Richterin Ahle zu drei Bußgeldern in Höhe von 25,-; 75,- und 100,- Euro
verurteilt wurde, wurden heute alle Verfahren eingestellt. Richterin von Bülow
berücksichtigte dabei die Umstände der jeweiligen Handlungen, ähnlich wie in
dem eine halbe Stunde zuvor verhandelten Fall.

„Mit den Einstellungen bin ich persönlich natürlich zufrieden, mich schockiert
aber wie unterschiedlich die gleichen Handlungen von beiden Richterinnen
beurteilt werden. Diese massive Ungleichbehandlung empfinde ich als
willkürlich.“, so der Betroffene.

Schon die Umstände deuteten heute auf einen anderen Prozessverlauf. Während es
gestern noch eine Verfügung gegen politische Meinungsäußerungen und Anti-Atom-
Buttons, sowie Eingangskontrollen mit Metalldetektoren und Durchsuchungen gab,
war dem Publikum der Zugang heute nicht erschwert worden. Genau wie gestern
protestierten zahlreiche Unterstüzer*innen mit Transparenten, Sprechchören und
Sambatrommeln gegen die Kriminalisierung von Atomkraftgener*innen.

Weitere Informationen und Fotos (bei Quellenangabe: nirgenwo.info frei
verwendbar): nirgendwo.info

Prozess wegen Brückenkletteraktion zum Castor 2008

Mitte Oktober – Der Prozess ist auf Donnerstag, 20. Dez. 2012 verschoben worden! – werde ich in Potsdam wieder wegen einer Kletteraktion gegen den Castor-Transport des Jahres 2008 vor Gericht stehen. Mir wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Ich soll 223,50 Euro Bußgeld zahlen.

Am Abend des 9. Novemever 2008 protestierte ich zusammen mit einer weiteren Person an einer Brücke der Bundesstraße 216 zwischen Lüneburg und Dannenberg direkt über der Schiene gegen den Transport von hochradioktiven Atommüll.

Die Polizei räumte uns nach ca. einer Stunde, verhängte Bußgelder wegen des angeblichen Verstoßes gegen die Eisenban- Bau- und Betriebsordnung und verbrachte uns in Gewahrsam.

Ich freue mich über Unterstützung am:

Donnerstag, 20. Dez. 2012, 13 Uhr, Saal 22, Jägerallee 10 – 12, Amtsgericht Potsdam

Soliflyer-PDF zum Download hier!: solyflyer_oldendorfer_vor_und_rück

email

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Amtsgericht Potsdam verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen zu Bußgeldern

Amtsgericht Potsdam verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen zu Bußgeldern

Heute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil. [Es läuft aktuell eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil.]

Trotz des nasskalten Schneewetters waren auch zum heutigen Prozesstag zahlreiche Unterstützer_innen gekommen, die mit Transparenten, Fahnen und einer kleinen Kletteraktion vor dem Gericht ihre Solidarität mit den Betroffenen ausdrückten.

Die Gerichtspräsidentin veranlasste daraufhin die Anwesenheit von zwei Beamten der Zivilpolizei, die vermeintlich zum Schutz der Ordnung im Gericht bewaffnet dem Prozess beiwohnten. Die Betroffenen thematisierten den Vorgang und beantragten die Herstellung eines schusswaffenfreien Gerichtssaales, um nicht ständig der Bedrohung und der Angst-Atmosphäre ausgesetzt zu sein. Mit bereits gewohnter Ignoranz und Überheblichkeit lehnte Richterin Ahle diesen Antrag ohne eine Begründung ab. Empörte Zuschauer_innen kündigten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die bewaffneten Beamten im Publikum an.

Die am vergangenen Verhandlungstag begonnene Beweisaufnahme wurde fortgesetzt. Während am ersten Verhandlungstag nur ein Sachbearbeiter (PM Rölke, EG Castor) vernommen worden war, der die Vorkommnisse nur aus den Akten kannte, hatten die Betroffenen heute zumindest die Möglichkeit, einen direkten Tatzeugen (PHM Wingenfeld) zu befragen. Der Beamte konnte keine direkt den Bahnbetrieb beeinträchtigenden Handlungen beschreiben, weswegen der Hauptvorwurf, die Aktivist_innen hätten eine betriebsstörende Handlung vorgenommen, im Anschluss an die Vernehmung und die Inaugenscheinnahme des Videos verworfen wurde. Aufrecht erhalten blieb lediglich der Vorwurf des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich. Übereinstimmung herrschte darüber, dass es sich bei der Aktion der Betroffenen um eine Versammlung gehandelt hatte.  Trotz Hinweis auf ein Fachgutachten und umfangreiche Erläuterungen durch die Verteidiger_innen zu diesem Thema, blieb eine Würdigung bei der Urteilsverkündung aus.

Mit zahlreichen Beweisanträgen wiesen die Betroffenen auf die Gefährlichkeit von Atomtransporten hin. Castortransporte passieren beispielsweise zahlreiche Tunnel, wo sich im Falle eines Unfalls mit Brandentwicklung eine gewaltige Hitze von bis zu 1350 Grad Celsius entwickeln kann. Vorgesehen sind die Behälter aber nur für einen halbstündigen Brand von 800 Grad Celsius.
Eine Betroffene ging dann auf die Problematik der Unvereinbarkeit von Grundrechten und Atomkraft ein. Dies machte sie an ihren eigenen Erfahrungen bei Castortransporten fest (Rechtswidrige Überwachung durch mobiles Einsatzkomando oder auch rechtswidrige Ingewahrsamnahmen). Sie schilderte weiter, dass die französische Polizei 2010 bei einer Ankettaktion gegen den Castortransport aus dem französischen La Hague ins niedersächsische Gorleben AktivistInnen schwer verletze (schwerste Brandverletzungen und durchtrennte Sehnen).

Drei der Betroffenen wurden zu 150 Euro Bußgeld verurteilt, die vierte zu 100 Euro. Die 50 Euro „Rabatt“ für Cécile begründete Richterin Ahle  gönnerhaft mit dem viertägigen Gewahrsam, der gegen die Betroffene im Anschluss an die Aktion vollstreckt worden war – als ließen sich vier Tage Wegsperren auf diese Weise verrechnen.

Die Beweisanträge wurden fließbandmäßig abgelehnt, weil sie vermeintlich nichts mit der Sache zu tun hätten, obwohl formaljuristisch durchaus eine Würdigung von Begleitumständen und Motivation vorzunehmen ist (RiStBV 15).

In ihrer mündlichen Urteilsbegründung erläuterte Richterin Ahle, sie habe die Motivation der Betroffenen und die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt. Aus Sicht der Verteidigung ist das schlicht gelogen und widerspricht der herrschenden Rechtssprechung.
Ähnlich gelagerte Fälle von Kletteraktionen über der Bahnanlage führten in der Vergangenheit zu Freisprüchen.  Außerdem  werden Verstöße gegen die Einsenbahn Bau- und Betriebsordnung in Form von Sitzblockaden  auf den Schienen, die sogar Züge an der Weiterfahrt hindern, üblicherweise mit circa 25 Euro geahndet.
„Mir ist nach wie vor komplett schleierhaft warum die Luft teurer  sein soll als der Boden. Die einzig mögliche Erklärung dafür ist politische Willkür.“  kommentiert eine Zuschauerin.

Potsdam, den 14.2.2012 – die Aktivist_innen und ihre Laienverteidiger_innen

Weitere Informationen

http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Potsdam

http://laienverteidigung.de.vu

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Soliflyer

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Castor-Prozess in Potsdam

Potsdam: Castor-Prozess vertagt – Bewegende politische Einlassungen und harter juristischer Schlagabtausch

Mit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.

Das Opportunitätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zwei Grundsteine des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Weil dieses Gesetz für unterhalb einer Straftat liegende Delikte gilt, hat das Gericht bei der Verfolgung einer Tat einen großen Handlungsspielraum: es kann, muss aber nicht verfolgen. Der Aufwand eines Prozesses muss im Verhältnis zum geringfügigen Vorwurf stehen. Wenn es aber um die Atomkraft geht, haben diese Grundsätze keine Gültigkeit. Das ist zumindest der Geschmack, der der heutige Verhandlungstag hinterlässt.

Wer die Verhandlung gegen die vier AktivistInnen besuchen wollte, musste schon im Eingangsbereich des Gerichtes der Polizei seinen Ausweis zeigen und sich einer gründlichen Durchsuchung durch Justizbeamten unterziehen. Besucher anderer Prozessen durften die Stelle dagegen unkontrolliert passieren. Die Verteidigung sah durch diese einschüchternden Kontrollen das Gebot der Öffentlichkeit verletzt und wies darauf hin, dass die Polizei nicht befugt sei, die Personalien von ZuschauerInnen im Gerichtsgebäude aufzunehmen. Die Vorsitzende Richterin zeigte kein Interesse an Aufklärung der Sache und erklärte sich für „nicht zuständig“.

Mit bewegenden Einlassungen schilderten die Betroffenen ihre Beweggründe. Neben den gesundheitlichen Risiken, grundsätzlichen Fragen zum Herrschaftverhältnis Mensch-Natur und der Forderung nach Abschaffung aller Systeme von AKW bis BRD, wurde auch die Frage nach der Vereinbarkeit von Atomkraft und Grundrechten aufgeworfen.

Die Verhandlung begann von Neuem, nachdem der Prozess am 1. August 2011 wegen unzureichender Akteneinsicht nach zwei Stunden unterbrochen werden musste. In dieser Verhandlung spielte die Frage der Akteineinsicht erneut eine große Rolle, da zwei der vier WahlverteidgerInnen nur unzureichend Einsicht in die Akten erhalten hatten und dies wiederholt scharf rügten.

Ein weiterer Kristallisationspunkt der Auseinandersetzung war die Zeugen-Frage. Entgegen der Angaben in der Ladung an die Prozessbeteiligten war kein direkter Tatzeuge anwesend. Dies war den Betroffenen jedoch nicht mitgeteilt worden, weswegen sie davon ausgingen, auch direkte Tatzeugen vernehmen zu können, was für eine sachgemäße Beweisaufnahme notwendig gewesen wäre. Die Verteidigung war somit genötigt, einen weiteren Prozesstag in Kauf zu nehmen, was lange Anreisewege und damit einhergehend hohen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet. Alternativ hätten sie auf eine angemessene Verteidigung verzichten müssen.

„Mir ergab sich ein Bild voller bürokratischer Stolpersteine, die Akteneinsicht wurde verwehrt, der entscheidende Augenzeuge tauchte nicht auf, dafür nur einer der Aussagen im Büro abschrieb und sich an Inhalte nicht erinnern konnte, außerdem eine federführende Richterin, die es anscheinend bevorzugte das Ganze auszusitzen statt es in irgendeiner Form zu ergründen.“ kommentiert eine Zuschauerin.

Der ungeheure Aufwand, eine Ordnungswidrigkeit vier Jahre nach der Tat noch zu verhandeln und den AktivistInnen somit umfangreiche Auseinandersetzungen zuzumuten, hinterließ bei vielen der ZuschauerInnen Fragezeichen. „Ich kenne keinen Fall, in dem ein vergleichbares Vergehen, also beispielsweise ein falsch geparktes Auto, die Gerichte derart lange beschäftigt hätte und mit so viel Elan verfolgt wurde. Es handelt sich hier fraglos um rein politisch motivierte Verfolgung.“ erklärt Verteidigerin Hanna.

Ebenfalls rein politisch motiviert war die präventive viertägige Inhaftierung einer der Kletterinnen nach der Aktion gewesen. Cécile berichtete von ihren Hafterfahrungen und zeigte zynisch beklemmende Fotos aus dem Gewahrsamstrakt.

Wiederholt wurde die Anregung, das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesses an einer Verfolgung einzustellen durch Richterin Ahle übergangen.

„Der Versuch mit Rügen auf das Verhalten von Richterin Ahle einzuwirken erwies sich als illusorisch. Es reichte uns. Die einzige adäquate Antwort war ein Befangenheitsantrag.“ so die Betroffenen.

Der Prozess wurde vertagt. Fortsetzungstermin: 14.2.1012 um 9:00 Uhr, Saal 215.

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Presse zum 2. Prozesstag:
DPAD:  Castor-Gegner lehen Richterin als Befangen ab
DPA
– Rbb

Pressemitteilungen  von Robin Wood zur Aktion damals:
http://www.robinwood.de/german/presse/index-081106.htm
http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5e9c1754deb.0.html
http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5a9d7749116.0.html
http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5620fc356ca.0.html

Videobericht zur Aktion (französisches Fernsehen)
http://www.youtube.com/watch?v=BnXEd3nhT6Q&feature=channel

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Castorgegner_innen wieder vor Gericht!

Änderung des Verhandlungs-Saals!!!:

am 26.01.2012, 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, Saal 215!

Unterstützer_innen treffen sich um 9:00 Uhr vorm Gericht, Hegelallee 8

Der Prozess gegen vier Robinwood-Aktivist_innen wegen einer Protestaktion gegen den Castortransport 2008 auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke, bei Lüneburg 2008 geht weiter [Hintergrundinfos weiter unten und auf dem Flyer]. Wir freuen uns über Unterstützung. Also kommt am Donnerstag, 26. Januar zahlreich zum Amtsgericht Potsdam, Hegelalle 8!

hier der AKTUALISIERTE Soliflyer für Mobilisierung und Spenden:

soliflyer_vorn_Januar_PDF_Download

soliflyer_back_Januar_PDF_Download

STOPP CASTOR Schablonenvorlage zum Klamottenverschönern

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Foto: Konrad Lippert

Kletteraktion gegen den Castortransport bei Fulda

25. November 2011
Seit 22 Uhr demonstriert die Gruppe „Fuldatalsperre“ gegen den 13. Castortransport nach Gorleben in Höhe Marbach bei Fulda. Vier Aktivist_innen hängen in Bäumen, deren Äste teilweise bis über die Bahnanlage ragen. Mit der Aktion verleiht die Gruppe der Forderung nach sofortiger Stilllegung aller Atomanlagen weltweit Nachdruck.

Trotz der überschrittenen Strahlenwerte am Zwischenlager in Gorleben rollt ein weiterer Castor mit seiner radioaktiven Fracht dorthin. Dabei ist seit Jahrzehnten klar, dass Gorleben als Endlager völlig ungeeignet ist. Die Transporte suggerieren eine Lösung und verschleiern damit nur, dass es nirgendwo ein über Jahrtausende sicheres Endlager für Atommüll geben kann. „Jedes neue Fass ist eine neue Katastrophe, deshalb muss damit Schluss sein. Bei jedem Schritt der Atomstromproduktion entsteht gefährlicher Müll. Ein wahrer Atomausstieg kann daher nur bedeuten, das Uran in der Erde zu lassen“, erklärt Kletteraktivist Christian Iwert.

Die Botschaft „Wir blockieren für Ihre Zukunft“ unterstreicht, welche enormen Gefahren von dem Betrieb von Atomanlagen ausgehen, wie jüngst in Fukushima leider einmal mehr klar wurde. Mit der Forderung, alle Systeme abzuschalten, wenden sich die Aktivist_innen gegen ein System, das den Betrieb von Atomanlagen ermöglicht und in welchem zwar die Gewinne und Entscheidungen privatisiert, die Risiken und Folgekosten jedoch auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Eine Unterstützerin meint: „Ich plädiere für eine Gesellschaft, in der die Menschen selbstbestimmt leben. Dazu gehört auch, dass Energie dezentral und regenerativ produziert wird.“

Da die Atommülltransporte diesen Wahnsinn in besonderer Form verdeutlichen, hängt sich die Gruppe dem Castor so entschieden in den Weg. In diesem Zusammenhang möchte sie auch ihre Solidarität mit Franziska Wittig ausdrücken, die momentan für eine Ankettaktion beim Castor 2008 im Gefängnis in Frankfurt sitzt.

Einschüchtern lassen wir uns nicht. Wir werden weiterhin entschlossenen Widerstand gegen die Atomindustrie leisten und kreativ und fantasievoll handeln, bis alle Atomanlagen stillgelegt sind, bekräftigt Anne. Kletteraktivistin Cecile Lecomte fügt hinzu: „Mich stört es gewaltig, dass Menschen massig Strom verschwenden, besinnungslos konsumieren und damit Atom- und Kohlekraftwerke rechtfertigen. Ein vernünftiger Energiebedarf kann längst aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.“

Daher appelliert die Aktionsgruppe an alle Menschen, ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, z.B. zu einem der vier echten Ökostromanbieter auf „www.atomausstiegselbermachen.de“ zu wechseln und zugleich alle Möglichkeiten zum Energiesparen zu nutzen. Vorerst gilt es aber, den Widerstand auf die Straße und Schiene zu tragen – der Castortransport ist noch lange nicht am Ziel!

Kontakt:
Aktuelle Informationen über den Verlauf der Blockade und Kontakt zu den Aktivist_innen erhalten Sie über das Pressetelefon vor Ort: -gelöscht- oder -gelöscht-.
Mehr im Internet (weitere Kontaktnummern und Bildmaterial) unter: fuldatalsperre.blogsport.de

Gruppe Fuldatalsperre, den 25.11.2011

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Soliflyer zum Ausdrucken

Es gibt jetzt einen Soliflyer zur Unterstützung der Aktivist_innen, den ihr ausdrucken könnt. Herunterladen (die Druckvorlagen sind für DIN-A4 Vorder- und Rückseite), kopieren und dann zweimal schneiden – und anschließend überall verteilen.

soliflyer_fuldatalsperre_vorderseite_A4-druckvorlage_END

soliflyer_fuldatalsperre_rueckseite_A4-druckvorlage_END

Castorprozess vertagt – Wendlandgefühl im Gerichtssaal

Der Prozess gegen vier Robin-Wood AktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam wurde heute (01.08.2011) vom Protest zahlreich erschienener AtomkraftgegnerInnen begleitet. Eine Aktivistin erkletterte einen Fahnenmast, begleitet von politischen Sprechchören und Sambarythmen.

Das Gericht war auf diese kritische Öffentlichkeit nicht vorbereitet, im Gerichtssaal war nicht genug Platz für alle ZuschauerInnen. Mit Gesang begleiteten sie den Protest von draußen. Eine ungewöhnliche Auflockerung mit Wendlandgefühl für die Potsdamer Justizbehörde!

Die juristisch präzise Argumentation der Betroffenen überraschte ebenfalls die vorsitzende Richterin Ahle. Nach zwei Stunden wurde die Verhandlung ausgestzt. Am heutigen Prozesstag konnten die Betroffenen mit einer Teileinstellung einen ersten Erfolg verbuchen. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht nicht fest.

Gegenstand der Verhandlung waren zwei Kletteraktionen gegen Atommülltransporte im Jahr 2008, die gleichzeitig verhandelt werden sollten. Den Betroffenen wurden Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, sie haben Einspruch gegen Bußgelder der Bundespolizei in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt.

Die Betroffenen werten den heutigen Prozesstag als Etappensieg: gegen eine Betroffene, der vorgeworfen wurde, einen Atommülltransport auf dem Weg nach Russland durch luftigen Protest im Juni 2008 für zwei Stunden angehalten zu haben, wurde die Anklage fallen gelassen. Mit dieser Einstellung zeigten sich die anwesenden VertreterInnen der Verwaltungsbehörde (Bundespolizei) überhaupt nicht einverstanden.

Übrig bleibt nun die Anklage wegen einer Kletteraktion am 6. November 2008. Frei nach dem Motto “/Der Castor kommt, wir sind schon da”/,//protestierte sie zusammen mit drei weiteren Robin Wood
AktivistInnen erneut gegen Atomtranporte. Dieses mal mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg.

“Alle reden von Umwelt und Atomausstieg. Diejenigen die sich aktiv dafür einsetzen werden aber kriminalisiert und eingeschüchtert”, empörte sich eine Betroffene schon vor dem Prozess. „Die
Öffentlichkeit hat kein Interesse an der Verfolgung solcher Aktionen, das hat der heutige Tag gezeigt.”

Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung kam es am heutigen Tag nicht.Weil den Betroffenen die Pflichtverteidigung abgelehnt worden war, beantragten sie die Genehmigung von vier Rechtsbeiständen aus ihrem
Bekanntenkreis. Diese Rechtsbeistände, auch LaienverteidgerInnen genannt, sind rechtskundige Personen, die im Einzelfall vom Gericht genehmigt werden dürfen. Dies ermöglicht das §138 II der Strafprozessordnung.

Bis zum nächsten Prozesstag soll nun den Betroffenen und ihren VerteidigerInnen Akteneinsicht gewährt werden. Die Beteiligten wollen dann ihre Beweggründe darlegen und um einen Freispruch kämpfen.

Pressespiegel:

http://nirgendwo.info/blog/2011/08/02/presseschau-zum-ersten-verhandlungstag-am-1-8-2011/

Anfang August werden 3 weitere Robin-Wood-Aktivist_innen und ich in Potsdam wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Wir freuen uns über Unterstützung vor Ort am 1. August in Potsdam, sowie über Spenden auf das Rechtshilfekonto:

Renald Orth, Stichwort: Rechtshilfe für AktivistInnen
Kto 84 120 00, BLZ 251 205 10
Sozialbank Hannover (nicht steuerlich absetzbar)

Es folgt die Presseinformation zum Prozess:

… den Aktivist_innen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, dafür sollen sie jeweils 500 Euro zahlen. Einer der Aktivist_innen wird zusätzlich der Prozess wegen einer unabhängig organisierten Kletteraktion gegen den Export von Atommüll nach Russland gemacht. Der Prozess zählt zu den ersten CASTOR-Verfahren, die nach Restrukturierung der Bußgeldbehörde in Potsdam stattfinden.

Die vier Aktivist_innen protestierten am 6. November 2008 – frei nach dem Motto: Der Castor kommt, wir sind schon da – mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg. Kurz vor dem Start des Atommüllzuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen eine atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienenstrecke, beendete nach ca. 5 Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder wegen des angeblichen Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Außerdem stellte sie die Personalien der Beteiligten fest und sperrte eine Aktivistin aus der Gruppe für 4 Tage unter entwürdigenden Bedingungen allein in eine Gewahrsamszelle – vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern. Dies stellt zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar, gegen die die Aktivistin im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingereicht hat; die Beschwerde läuft noch.

„Die Reaktorkatastrophen in Fukushima haben viele Menschen auf die Straße gebracht. die Regierung hat versucht, sie mit einem Gesetzespaket zum Atomausstieg zu besänftigen. Was beschlossen wurde, ist aber kein Atomausstieg, sondern die Erlaubnis noch mindestens 1 Jahrzehnt lang Atomanlagen zu betreiben“, sagt Frederik, einer der Aktivist_innen. Seine Mitstreiterin Cécile führt fort: „Wer es ernst meint mit dem Atomausstieg, muss sowohl die Atommüllproblematik als auch die weiteren Atomanlagen, wie die Urananreicherungsanlage in Gronau mit einbeziehen, die unter der rot-grünen Landesregierung ausgebaut wird. Wer kein Fukushima abwartet und handelt, bevor es zu spät ist, wird kriminalisiert.“

Gerichte in früheren Verfahren, etwa in Hannover oder Steinfurt, haben bei ähnlichen Kletteraktionen über der Schiene Beschuldigte freigesprochen. Die Aktivist_innen wollen auch jetzt einen Freispruch erreichen und keinesfalls das überzogene Bußgeld zahlen.

Potsdam wird in Zukunft eine wichtige Rolle in CASTOR-Verfahren spielen. Denn bei Ordnungswidrigkeitverfahren richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der beteiligten Bußgeldbehörde, und das ist bei Aktionen im Schienenbereich die Bundespolizei. Die Behörde wurde zum 1. Januar 2009 umstrukturiert und hat ihren Hauptsitz jetzt in Potsdam. Eine zentrale Bußgeldstelle erlässt die Bescheide. Das führt dazu, dass weit entfernt vom Tatort verhandelt wird. Dadurch werden die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben. Das erhöht den Druck auf die Angeschuldigten zu zahlen, anstatt vor Gericht um ihre Rechte zu streiten.

hier eine Vorlage eines Solidaritäts- und Protestschreiben an das Gericht gegen die Kriminalisierung von Atomkraftgener_innen:

Castroprozess11-Soli-Protest-Schreiben

Mehr Infos unter:

http://nirgendwo.info/
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/
http://www.contratom.de/
http://www.robinwood.de/
http://www.prozesstipps.de.vu/

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Videos über die Aktion:

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=BnXEd3nhT6Q&feature=channel]

 

2 Kommentare zu „aktivismus“

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